Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LöwenBlick
Dienstleistung: Kurse, Seminare, Vorträge und Einzelcoachings
1. Vertragsgegenstand
LöwenBlick bietet Gruppenkurse/Trainings für Kinder, Vorträge für Kinder und Eltern, Seminare/ Fortbildungen für ErzieherInnen, PädagogInnen und Familien/ Einzelcoachings an. Das Ziel ist, eine starke Zukunft, mehr Gelassenheit, mehr Harmonie und weniger überfordernde Konfliktsituationen für die Kinder und Ihr Umfeld.
2. Anmeldung
Die Kursanmeldung erfolgt über die Homepage von LöwenBlick, oder nach Kontaktaufnahme über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. Die Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag wird durch das Unterzeichnen des Vertrages, durch beide Parteien rechtskräftig.
Die maximale Teilnehmerzahl sowie die genauen Bezeichnungen der Leistungsangebote, können aus der Homepage entnommen werden. Wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, werden die weiteren Interessenten auf eine Warteliste gesetzt und zum nächst stattfindenden Kurs, berücksichtigt. Dies geschieht ebenfalls nach der Reihenfolge des Anfragedatums. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich LöwenBlick vor, die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist abzusagen.
Bei Angeboten von LöwenBlick, welche von externen Veranstaltern (z.B. VHS, fbs) durchgeführt werden, gelten deren AGB.
3. Übertragung
Der Kursplatz kann ohne Bearbeitungsgebühr auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.
4. Vergütung
Das Unterzeichnen des Vertrages verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. Vortragsgebühr. Diese ist nach Ende der Veranstaltung bzw. nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
5. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (E-Mail oder Brief) erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei LöwenBlick.
Postalischer Weg:
Inh. Sarah, Bivona
Stubenweg 1
71384 Weinstadt
Oder per E-Mail an: löwenblick1@gmail.com
Bei einem Rücktritt werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
• bis 4 Wochen vor Beginn Erstattung des vollen Kursbetrags abzüglich der Provision des Vertragspartners ggf. abzüglich der Gebühren des Vertragspartners.
• bis 2 Wochen vor Beginn 20 % der Kursgebühr/Vortragsgebühr
• bis 1 Woche vor Beginn 50 % der Kursgebühr/Vortragsgebühr
• bei Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Beginn ist die gesamte Kursgebühr/Vortragsgebühr fällig.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen welche nicht Fristgerecht abgesagt wurden, werden nicht erstattet. Bei längerer Krankheit kann nach individueller Absprache eine Teilerstattung erfolgen bzw. die Teilnahme an anderen Terminen ermöglicht werden.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann LöwenBlick die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist absagen. Eventuell gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.
Bei höherer Gewalt werden die ausgefallenen Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sollte LöwenBlick keinen Ersatztermin anbieten können, wird die Kursgebühr erstattet. Ansonsten gelten die o.s. Stornierungsbedingungen. Bei Veranstaltungen durch andere Träger (VHS, fbs, Familienzentren, usw.) gelten deren AGB.
6. Teilnahmeausschluss
LöwenBlick kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer den Kurs/ derart stört, dass andere Teilnehmer davon beeinträchtigt werden oder ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht möglich ist. LöwenBlick behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Der Seminarleiter / Coach ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, es wird keine Haftung übernommen. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich nur auf Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. LöwenBlick haftet nicht für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt wurden.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9. Gerichtsstand
Stuttgart, 01.01.2021